Beratung und soziale Gruppentrainings

Beratungs- und soziales Trainingsangebot in Fällen häuslicher Gewalt

  • Fühlen Sie sich häufig durch Ihre (Ex-) Partnerin oder Ihren (Ex-) Partner provoziert?
  • Spüren Sie rasende Wut und verlieren die Beherrschung?
  • Haben Sie versucht, Konflikte durch Gewalt zu beenden – mit Worten, durch Kontrolle oder körperlicher Gewalt?
  • Zweifeln Sie, ob Ihr Verhalten in Ordnung ist und drohen Ihnen möglicherweise existentielle Konsequenzen (z.B. Trennung)?
  • Liegt gegen Sie eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt vor; haben Sie eine Bewährungsauflage oder empfiehlt das Jugendamt einen sozialen Trainingskurs?
  • Wollen Sie lernen Konflikte fair und partnerschaftlich auszutragen?

 

Wenn Sie eine oder mehrere der obenstehenden Fragen mit „ja“ beantwortet haben, könnte unser Beratungsangebot für Sie hilfreich sein. Wir bieten ein soziales Trainingsprogramm für Menschen an, die gegenüber ihrem (Ex-) Partner oder ihrer (Ex-) Partnerin gewalttätig geworden sind und Konflikte in der Partnerschaft zukünftig gewaltfrei lösen wollen.

 

Unser Beratungsangebot dient u.a. dazu, dass Sie

  • Ihr Verhalten aktiv und kritisch hinterfragen
  • Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen
  • Risikosituationen erkennen und Eskalationsspiralen unterbrechen
  • Konflikte gewaltfrei lösen

 

Unser Team berät in Cottbus, Frankfurt (Oder), Oranienburg und Potsdam. Nach individueller Absprache können auch flexible Beratungsformen angeboten werden.

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch umfasst unser kostenloses Programm mindestens fünf Aufnahmegespräche im Einzelsetting sowie 25 Gruppensitzungen à zwei Stunden und ein Nachgespräch.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Einräumen eigener Gewalthandlungen gegenüber der (Ex-) Partnerin oder des (Ex-) Partners
  • Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme und Verhaltensänderung
  • Meldeadresse im Land Brandenburg
  • Volljährigkeit
  • Schweigepflichtentbindung gegenüber der (Ex-) Partnerin bzw. des (Ex-) Partners
  • Schweigepflichtentbindung gegenüber beteiligten Institutionen/Behörden/Gerichten
  • Verbindliche und regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen

 

Sie können sowohl eigeninitiativ zu uns kommen als auch aufgrund einer Empfehlung (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle o.ä.) oder einer Weisung eines Gerichts.

Wir arbeiten nach dem Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) e.V., unterliegen der Schweigepflicht und verstehen unsere Arbeit als Opferschutz. Daher bieten wir der von Gewalt betroffenen Person Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu einer entsprechenden Beratungsstelle an und setzen voraus, dass der gewaltausübende (Ex-) Partner bzw. die gewaltausübende (Ex-) Partnerin dies unterstützt.

Das gesamte Angebot ist kostenfrei und wird über das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg gefördert. Träger der Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg ist das Berliner Zentrum für Gewaltprävention (BZfG) gGmbH.

Kontakt

Sie haben Fragen oder wollen einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren? Sie erreichen uns unter

(0331) 200 97 19 0

brandenburg@bzfg.de

Mehr Informationen zu unseren unterschiedlichen Standorten erhalten Sie unter dem Menü-Punkt „Service“ bei „Kontakt und Anmeldung“.